Fasnet
Fasnachtsmasken sind im Schwarzwald fester Bestandteil des Brauchtums und gehören somit zum Repertoire jedes Bildhauers.
Seit über 20 Jahren fertige ich Masken für Narrenzünfte der Region Baden und Oberrhein.
Die meisten der gezeigten Masken sind meine ureigenen Entwürfe. Es sind aber auch übernommende Zünfte dabei.
Auf Grund meiner besonderen Begabung im Zeichnen bin ich außerdem in der Lage auch grafische Aufträge anzunehmen. Wenn Sie es wünschen entwerfe ich Ihr Vereinslogo oder gestalte Ihre Zunftfahne bis zur druckfertigen Vorlage.
Als Besonderheit fertige ich Reproduktionen alter Sammlerstücke nach Fotovorlagen oder vorhandenen Modellen an.
Grabedier, Marzell
Steinkrähen-Hexe Kollnau
Wilder Mann Waldkirch
Chanderner Hex Kandern
Wilder Mann, Waldkirch
Niederwindemer Schindlejokel
Schuttig:Teufel, Elzach
Schuttig: Totegfriß, Elzach
Dopp-Bajass, Waldkirch
Bruckwald-Teufel, Oberteufel, Waldkirch
Bajass Waldkirch
Schuttig: Aid-Teufel, Elzach
Bajass Waldkirch
Schuttig: Eberzahn, Elzach
Burkheimer Schnecke´
Hoidili
Balzhausen
Chanderner Beelzebue
Kandern
Hügelheimer Hex
Löwe
Sammlermaske
Chanderner Wolf Kandern
Das Lachen
Sammlermaske
d´Kandel Hirtebue
Waldkirch
Da ich sehr viel Zeit in die Entwicklung neuer Masken investiere, möchte ich an dieser Stelle auf das Urheberrecht hinweisen:
Masken unterliegen wie Kunst dem Urheberrecht (UrhG), dieses sichert dem Kunstschaffenden (Urheber) den Schutz seines geistigen Eigentums.
Klar zu unterscheiden vom geistigen Eigentum an einem Kunstwerk ist das Sacheigentum am Werk, das nicht dem UrhG-Schutz unterliegt. Der Sacheingetümer kann wechseln, der Urheber/Künstler bleibt Eigentümer der Urheberrechte. Das geistige Eigentum verbleibt beim Urheber/Künstler selbst bis zu seinem Tod und 70 Jahre darüber hinaus bei seinen Erben.
Das Urheberrecht regelt das Urheberpersölichkeitsrecht (das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht, Entstellungen und andere Beeinträchtigungen seines Werkes zu verbieten) und die Verwertungsrechte des Künstlers (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Vorführung).
Das Urheberrecht gewährt Schutz ohne Anmeldung, sobald das Werk geschaffen ist.
.